AGB

Drucken PDF
Allgemeine Geschäftsbedingungen
CORDIAL GmbH Sound & Audio Equipment, Otto-Hahn-Str. 20, D-85221 Dachau



1. Allgemeine Bestimmungen

1) Wir liefern und leisten ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen, die auch für zukünftige Geschäftsverbindungen gelten, selbst wenn es im Einzelfall eines besonderen Hinweises auf unsere Bedingungen ermangelt.

2) Abweichenden Bedingungen des Käufers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Spätestens durch Entgegennahme der Ware und/oder Annahme der Leistung erklärt sich der Käufer mit diesen Bedingungen einverstanden, auch wenn er vorher ausdrücklich widersprochen hat. Mündliche Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.



2. Angebot, Bestellungsannahme und Rücktritt

1) Bis zur Annahme der Bestellung sind unsere Angebote freibleibend, Zwischenverkauf ist vorbehalten.

2) Die Verwendung von Normen in Prospekten, Angeboten oder Vertragsunterlagen dient lediglich der Warenbeschreibung und nicht der Zusicherung von Eigenschaften. Die Herstellerangaben sind nur verbindlich, wenn im Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

3) Enthält unsere Auftragsbestätigung Abweichungen vom Auftrag des Käufers, so gelten die Abwei- chungen durch den Käufer als genehmigt, wenn nicht innerhalb 8 Tagen nach Ausstellungsdatum der Auftragsbestätigung schriftlich widersprochen wurde.

4) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur nach den gesetzlichen Bestimmungen oder unserer vorherigen Zustimmung möglich. Im letzteren Falle haben wir das Recht, vom Nettoauftragswert 10 % als Ver- waltungsaufwands-Pauschale zu berechnen.



3. Preise

1) Die Preise sind freibleibend, es wird jeweils der am Tage der Auslieferung gültige Preis berechnet, zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

2) Die Preise verstehen sich ab Lager Dachau in Euro. Für die Lieferung wird eine Porto- und Verpa- ckungspauschale berechnet. Wird vom Käufer eine besondere Form der Lieferung gewünscht, so werden die tatsächlichen Kosten berechnet und/oder der Versand unfrei vorgenommen.

3) Vom Hersteller berechnete Metall- und/oder Währungszuschläge werden weiterberechnet. 4) Der Mindestauftragswert beträgt:
- innerhalb Deutschland EUR 250,-- netto;
- ansonsten 1.500,-- netto. 5)    Die Mindestabnahmemenge pro Produkt ist die Verpackungseinheit (VPE).



4. Lieferfristen, Lieferung und Versand

1) Lieferfristen sind unverbindlich. Im Falle unvorhersehbarer Ereignisse wie Arbeitskämpfe, Betriebs- störungen, Verzögerungen infolge fehlender Selbstbelieferung usw. verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird die Lieferung und/oder Leistung durch vorstehende Ereignisse und/oder durch Ereignisse höherer Gewalt unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

2) Im Verzugsfall kann der Käufer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht versandbereit gemeldet ist. Im übrigen gelten die Bestimmungen gem. Ziffer 2.4

3) Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Leistungsort ist D-85221 Dachau. 4) Wird die Auslieferung durch schuldhaftes Verhalten des Käufers verzögert, so steht die Meldung der Versandbereitschaft im haftungsrechtlichen Sinne gem. Ziffer 4.3 dem Versand gleich. Die Ware lagert dann auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Der Verkäufer behält sich vor, Lagergeld in Höhe von 1 % des Nettowarenwertes je angefangenen Monat zu berechnen.

5) Teillieferungen sind zulässig
 
6) Abrufaufträge gelten für max. 12 Monate. Nach Ablauf von 12 Monaten behalten wir uns die Auslieferung bestehender Restmengen oder die Stornierung der Restmengen unter Zurückbelastung eventuell gewährter Mengenrabatte vor.
 
7) Kleinaufträge: Wir behalten uns vor, für Kleinaufträge bis EUR 500,-- netto, Bearbeitungskosten zu berechnen.



5. Abnahmeverpflichtung und Warenrückgabe

1) Der Abnahmeverzug des Käufers berechtigt uns, entweder die Abnahme des gesamten oder eines Teiles des Auftrags zu verlangen oder aber vom Vertrage zurückzutreten. Für diesen Fall bleibt die Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung vorbehalten. Unser Schadensersatz- anspruch beträgt ohne weiteren Nachweis 30 % des Nettowarenwertes des Auftrags. Die Geltend- machung eines höheren Schadensersatzanspruches wird dadurch nicht ausgeschlossen.

2) Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, vom Käufer ohne berechtigten Reklamationsgrund an uns zurückgesandte Ware, die sich in einwandfreiem Zustand befindet, unter Erteilung einer Gut- schrift über den Kaufpreis abzüglich 10 % - mindestens aber EUR 10,-- + MwSt. für Verwaltungs- aufwand zurückzunehmen. Ist die Ware beschädigt, so kann bei der Gutschrift darüber hinaus die Wertminderung in Abzug gebracht werden. Auch von uns eventuell aufgewendete Versand- und Verpackungskosten können bei der Gutschriftserteilung in Abzug gebracht werden. Der Abzug für Verwaltungsaufwand ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Aufwand nachweist. Die Rücklieferung hat frei Haus einschl. Verpa- ckung zu erfolgen. Das Transportrisiko trägt der Rücksender.



6. Zahlung

1) Zahlungen sind innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten. Sie wer- den stets auf die älteste fällige Rechnung verrechnet.

2) Auf bestimmte Warengattungen gewähren wir bei Zahlung innerhalb 14 Tagen 2 % Skonto. Dies geht dann jeweils aus dem Angebot oder der Rechnung hervor. Skonto kann nur in Anspruch ge- nommen werden, wenn keine fälligen Forderungen bestehen. Werden diese beiden Punkte bei der Zahlung nicht beachtet, erfolgt Skonto-Rückbelastung.

3) Bei Auftragswerten unter EUR 250,-- wird grundsätzlich kein Skonto und kein Zahlungsziel gewährt. Die Zahlung ist sofort fällig.

4) Wir behalten uns das Recht vor, Lieferungen nur gegen Barzahlung bzw. Nachnahme oder Voraus- zahlung durchzuführen. Dies trifft insbesondere auf uns unbekannte Käufer zu.

5) Die Annahme von Schecks und Wechseln bleibt in jedem Fall vorbehalten und erfolgt nur zah- lungshalber, jedoch nicht an Erfüllungs statt. Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers.

6) Zahlungen gelten erst an dem Tage als geleistet, an welchem wir über den Rechnungsbetrag ver- fügen können.

7) Zahlungsverzug tritt ein bei Fälligkeit unserer Forderungen, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
 
8) Wir erheben Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. 9) Eine Rückbehaltung des Rechnungsbetrages oder eine Aufrechnung wegen erfolgter Mängelrüge oder einer streitigen Gegenforderung ist ausgeschlossen. 10) Sofern der Käufer einen Rechnungsbetrag bei Fälligkeit nicht bezahlt oder mit der Abnahme der Ware in Verzug kommt oder ihm zahlungshalber gegebene Schecks oder Wechsel nicht eingelöst werden oder uns nach Angebotsabgabe oder Vertragsabschluß sonstige Tatsachen bekannt wer- den, welche die Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten oder 30 % des Kaufpreises als Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder sofortige Vorauszahlung des Kaufpreises sowie soforti- ge Bezahlung aller offenen Rechnungen zu verlangen.

11) Die Berechnung von Mahngebühren zum Kostenersatz ist uns erlaubt.



7. Eigentumsvorbehalt

1) Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Das gilt auch, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an der Vorbehaltsware als Sicherung für unsere Saldoforderung.

2) Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Ver- mengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns der dabei ent- stehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Ver- tragspartner darüber einig, dass der Käufer uns im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache ein- räumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.

3) Zugriffe dritter Personen auf die von uns gelieferte Ware oder eine an uns abgetretene Forderung aus der Weiterveräußerung dieser Ware hat der Käufer uns unverzüglich anzuzeigen unter Mittei- lung aller Umstände, die zur Wahrung unserer Rechte von Bedeutung sind. Die Kosten einer Inter- vention zur Wahrung unserer Rechte trägt der Käufer.

4) Der Käufer ist verpflichtet, auf seine Kosten die Ware gegen Feuer- und Diebstahlsgefahr zu versi- chern und den Abschluss der Versicherung ohne Aufforderung nachzuweisen. Alle Ansprüche ge- gen den Versicherer tritt der Käufer hiermit insoweit an uns ab, als es die von uns gelieferte Ware betrifft.

5) Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug gem. Ziffer 6.7 sofortige Herausgabe unserer Waren zu verlangen. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren zu lagern, als unser Eigentum zu kennzeichnen und sich jeder Verfügung zu enthalten. Wir sind berechtigt, die Ware freihändig ohne vorherige Androhung durch Verkauf oder Versteigerung zu verwerten. Wir sind berechtigt, die Ware zur eigenen Verfügung zurückzunehmen gegen Gutschrift des Rech- nungsbetrages abzüglich 30 % pauschaliertem Schadensersatz.

6) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er uns hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Wei- terveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehen- den Forderungen in voller Höhe an uns ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer – nach Verarbei- tung/Verbindung – zusammen mit nicht uns gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbe- haltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forde- rungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ord- nungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderun- gen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

7) Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zu Freigabe verpflichtet.



8. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung

1)  Der Käufer hat Beanstandungen von Menge und Beschaffenheit unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Ware schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.

2) Wir leisten Gewähr binnen derjenigen Fristen und in solchem Umfange, als unsere Zulieferanten gewährleisten. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

3) Unabhängig von Ziffer 8.2 beschränken sich Mängelgewährleistungsansprüche auf Nachbesserung oder Nachlieferung mangelfreier Ware binnen angemessener Frist. Reklamierte Teile sind auf un- sere Anforderung und auf Kosten und Risiko des Käufers an uns zurücksenden. Die Kosten der Verpackung, Versendung oder Montage der Ersatzteile gehen zu Lasten des Käufers. Wir haften nicht auf Schadensersatz wegen etwaiger Mängel, auch nicht für Folge- oder mittelbare Schäden und zwar gleich ob die Schäden auf Mangel oder auf sonstigem Verschulden beruhen. Das gilt auch für den Fall erfolgloser oder mangelhafter Nachbesserung oder Nachlieferung, in welchem Fall der Käufer ausschließlich zum Rücktritt vom Vertrage oder zur Kaufpreisminderung berechtigt ist.

4) Sofern dennoch Schadensersatzansprüche aus vertraglichen oder gesetzlichen Gründen geltend gemacht werden können, beschränkt sich unsere Haftung auf dasjenige, was unser Haftpflichtver- sicherer zu leisten hat. Der Höhe nach ist unsere Haftung begrenzt auf die Versicherungssumme, bis zu der wir versichert sind.

5) Unsere Mängelgewährungspflichten ruhen, solange der Käufer mit Zahlungsverpflichtungen jegli- cher Art uns gegenüber in Verzug ist.

6) Garantie-Reparaturen erfolgen nur bei Vorlage der gültigen Garantieunterlagen und des Lieferscheines.

7) Alle Ansprüche verjähren spätestens 6 Monate nach Gefahrübergang. 8)    Produkthaftung, für lediglich von uns vertriebene Ware, ist ausgeschlossen.



9. Reparaturen

1) Wird vor Ausführung einer Reparatur ein Kostenvoranschlag gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag können berechnet werden.

2) Liegt uns kein Mängelbericht vor, so erfolgt eine Reparatur ohne Gewähr. 3) Es bleibt uns freigestellt, ob wir die Reparatur im eigenen Haus vornehmen, den Hersteller oder eine Fremdwerkstatt damit beauftragen. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden.

4) Die Vergütung für eine Reparatur ist fällig Zug um Zug gegen Übergabe der reparierten Sache.



10. Absatzbindung

Bei Bezug von Waren, für die eine Preisbindung und/oder eine Absatzbindung besteht, gelten au- ßer unseren Geschäftsbedingungen die besonderen Bedingungen des Herstellers. Der Käufer ist verpflichtet, sich von dem Inhalt dieser Bedingungen Kenntnis zu verschaffen.



11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1) Erfüllungsort für beide Parteien ist D-85221 Dachau.

2) Zuständig für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit in Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen ist für beide Teile das Amtsgericht Dachau oder das Landgericht München, bzw. der gesetzliche Gerichtsstand. Deutsches Recht findet Anwendung.



12. Teilunwirksamkeit

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirk- licht. Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materiell rechtliche Be- deutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.



13. Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass wir Ihre Daten – soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig – elektronisch verarbeiten und speichern.



14. Nichtkaufleute

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Geschäfte mit Käufern, für die das Geschäft nicht zum Betriebe eines Handelsgewerbes gehört, mit folgenden Einschränkungen:

1) Ziffer 3.1 gilt nur, falls zwischen Bestellung und Lieferung 4 Monate oder mehr liegen
 
2) Ziffer 8.1 und 8.2 gelten nicht
 
3) Ziffer 6.9 gilt nicht bezüglich der Rückbehaltung des Kaufpreises für einen Kaufgegenstand, der mangelhaft ist.

4) Schadensersatzansprüche sind nach Ziffer 4.1 und 8.3 nicht ausgeschlossen, falls ein Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten unserer Firma verursacht wurde.
 
5) Die Kosten eine Nachbesserung oder Nachlieferung gem. Ziffer 8.3 trägt unsere Firma.

6) Ziffer 8.5 gilt nur solange, wie der Käufer mit Bezug auf den Mangel mit einem unverhältnismäßig
großen Anteil des Kaufpreises oder mit Zahlungsverpflichtungen aus anderen Kaufgeschäften im Verzuge ist.
Diese Verkaufsbedingungen existieren in einer deutschen und in einer englischen Fassung. Im Falle von Abweichungen und Unklarheiten ist allein die deutsche Fassung maßgeblich.


CORDIAL GmbH Sound & Audio Equipment, D-85221 Dachau
Geschäftsführer: François Rousies GmbH mit Sitz in Dachau, AG München HRB 10 93 40

Stand 20. Oktober 2007